Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Firma Waldservice

1. Unsere Lieferungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Leistungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Eigenen Bedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit auch für zukünftige Geschäfte.

2. Der Verkäufer ist dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung des Leistungsstörungsrechts innerhalb der gesetzlichen Fristen verpflichtet soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben.

3. Unsere Angebote sind stets in jeder Hinsicht unverbindlich, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist.

4. Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soll der Verkäufer die Kaufsache an einen anderen Ort liefern, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Die Gefahr geht mit der Auslieferung zur Verladung in das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Das Abladen ist –auch bei Lieferung „frachtfrei“- nach Andienung der Ware sofort sachgerecht durch den Käufer zu besorgen, es sei denn, das Abladen durch denn Verkäufer ist gesondert vereinbart worden. In diesem Fall erfolgt die Lieferung an eine mit dem Lieferfahrzeug in zumutbarer Weise schwellenlos erreichbare Ablade- bzw. Abkippstelle. Liefertermine sind stets unverbindlich. Sämtliche Kosten für Lieferungen, Transporte oder Transportkosten Dritter gehen zu Lasten des Käufers. Die Lieferung von losem Brennholz erfolgt auf Kippfahrzeugen, die rückwärts kippen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis Bordsteinkante. Sofern das Befahren des Grundstückes möglich ist, erfolgt dies auf die Gefahr des Kunden. Für etwaige Schäden kann der Verkäufer nicht zur Haftung verpflichtet werden. Sollte aus Platzgründen nicht abgeladen werden können, ist der Verkäufer berechtigt, An- und Abfahrtskosten sowie die Kosten der Be- und Entladung in Höhe von 75 Euro je Std/netto geltend zu machen. Die durch die Verkäuferin in Absprache mit dem Käufer vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich als Anhaltspunkte für den Lieferzeitpunkt anzusehen. Durch diese erwirkt der Käufer keinerlei Rechtsgrundlage auf eine fixen Liefertermin. Eine Abweichung von bis zu 2 Stunden von vereinbarten Lieferzeitpunkt gilt von vornherein als vereinbart.

5. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich noch in Anwesenheit des Spediteurs auf ihre Unversehrtheit zu prüfen. Bestätigt der Käufer die Unversehrtheit der Waren auf dem Frachtbrief, so gehen Schäden, die aufgrund des Transports entstanden sind, zu Lasten des Käufers.

6. Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich in EURO für Unternehmer zuzüglich und für Verbraucher inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort, spätestens vor Abholung oder vor Lieferung zur Zahlung fällig.

7. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt der Verkauf von Kaminholz nach Schüttraummetern bzw. Schüttkubikmetern (SRM). Wird geschnittenes Kaminholz verkauft und werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, so beträgt die Länge eines Stückes etwa 25, 33 oder 50 cm. Produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 4 cm längeren oder schnittbedingt deutlich kürzeren Stücken gelten – auch bei anderen Schnittlängen - als vereinbart. Die gelieferte Menge kann durch den Käufer auf dem Lieferfahrzeug nachvollzogen werden. Evtl. Fehlmengen sind vor Entladung zu rügen.

8. Bei der Lieferung von trockenem Brennholz ist die Güte der gelieferten Ware insbesondere auf Trockenheit sofort und im Beisein des Spediteurs zu überprüfen. Als einzig anerkannte Meßmethode wird die Methode nach Heise u. Krämer anerkannt. Weiterhin gelten für trockenes Holz die Qualitätskriterien des Bundesverbandes Brennholzhandel u. –produktion e.V. als vereinbart.

9. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

Der Käufer ist verpflichtet, die Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung der den Zugriff rechtfertigenden Unterlagen bekannt zu geben. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer eine Ablichtung des Pfändungsprotokolls unverzüglich zu übersenden.

10. Der Verkäufer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme der Ware endgültig verweigert hat oder nach vorheriger nochmaliger angemessener Fristsetzung die Ware nicht abgenommen hat. Die Verkäuferin ist in diesem Falle berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25% des Verkaufspreises zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Käufer. Einen höheren Schaden hat der Verkäufer nachzuweisen.

11. Gerichtsstand auch in Wechsel- und Schecksachen, ist, wenn der Käufer Kaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Sitz unserer Firma.

12. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Ihr Waldservice